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    Schulverein


    Was ist der Schulverein – und warum gibt es ihn?

    Die von der deutschen Kultusministerkonferenz anerkannten Deutschen Auslandsschulen werden durch die Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Deutschen Auslandsschulen sind Privatschulen, die – anders als die Schulen im deutschen Inland – nicht als Teil der öffentlichen Verwaltung geführt werden. Die meisten Deutschen Auslandsschulen bestehen aus eingetragenen Vereinen nach dem Recht ihres Gastlandes, so auch die internationale Deutsche Schule Brüssel. In der Öffentlichkeit nimmt man in erster Linie die iDSB wahr, in rechtlicher Hinsicht besteht sie als ein „Zweck“ des Deutschen Schulvereins Brüssel („Schulverein“). Er wurde im Jahr 1951 nach belgischem Recht als gemeinnütziger Verein (auf Niederländisch: „vereniging zonder winstoogmerk“ / „vzw“ bzw. auf Französisch: „association sans but lucratif“ / „asbl“) gegründet. Der Schulverein ist Träger der iDSB. Alle Verträge werden für die iDSB im Namen des Schulvereins abgeschlossen.


    Wer kann Mitglied des Schulvereins werden? Wie stellt man einen Aufnahmeantrag?

    Laut Satzung des Schulvereins kann jedermann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, Mitglied werden. Die Mitgliedschaft steht allen Eltern sowie Interessierten außerhalb der Schulgemeinschaft offen. Lehrer, Angestellte und Schülerinnen und Schüler der iDSB können fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht werden. Die Mitgliedschaft der Eltern im Schulverein ist im Interesse einer breiten Legitimierung der Entscheidungen des Schulvereins ausdrücklich erwünscht. Ein Antrag auf Aufnahme im Schulverein kann mit der Anmeldung der Kinder erfolgen. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand des Schulvereins.

    Den Antrag zur Aufnahme in den Schulverein finden Sie HIER.


    Wie ist der Schulverein strukturiert und wie handelt er?

    Der Schulverein hat zwei Gremien: die Hauptversammlung und den Vorstand.


    Hauptversammlung

    Die Aufgaben der Hauptversammlung sind die Ernennung (und Abberufung) der Mitglieder des Vorstands sowie der Rechnungsprüfer, die Genehmigung der jährlichen Haushaltspläne und -abschlüsse sowie die Entscheidung über Änderungen der Satzung des Schulvereins. Als Teil der jährlichen Haushaltspläne entscheidet die Hauptversammlung auch über die Höhe der Schulgebühren. Die Hauptversammlung wird durch den Vorstandvorsitzenden einberufen und geleitet. Die Satzung des Schulvereins sieht jährlich zwei ordentliche Hauptversammlungen vor. In der ordentlichen Hauptversammlung im Herbst wird der Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres zur Billigung durch den Schulverein unterbreitet. In der zweiten ordentlichen Hauptversammlung zum Ende des Schuljahres werden die Eckdaten des kommenden Haushaltes erörtert und beschlossen.


    Vorstand

    Die Mitglieder des Vorstands werden alle zwei Jahre durch die ordentliche Hauptversammlung gewählt. Die Satzung sieht vor, dass mindestens drei der Vorstandsmitglieder Eltern von Schülerinnen und Schülern der iDSB sind. Daneben sollen mindestens drei Vorstandsmitglieder Vereinsmitglieder sein, deren Kinder nicht (mehr) die deutsche Schule besuchen. Diese Regelung sorgt für Kontinuität und Nachhaltigkeit des Handelns des Vorstands und somit des Schulvereins. Alle gewählten Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Nicht wählbar sind fördernde Mitglieder (Lehrer, Angestellte, Schülerinnen und Schüler) des Schulvereins. Mitglieder des Elternbeiratsvorstandes müssen bei der Annahme der Wahl in den Vorstand ihr Elternbeiratsmandat niederlegen.

    Der Vorstand wird bei der Durchführung seiner operativen Aufgaben von einem hauptamtlich angestellten Beauftragten des Vorstands (BdV) unterstützt. Die Mitarbeit im Vorstand setzt neben Kenntnis des Schulgeschehens Loyalität in der Zusammenarbeit mit den Schulgremien sowie die Kooperation mit den maßgeblichen Schulverwaltungsgremien in Deutschland voraus. Es wird darauf geachtet, dass finanzielle Verpflichtungen des Schulvereins, insbesondere bei hohen Investitionen und der Einstellung von Lehrkräften, unabhängig vom Wechsel der Schülereltern langfristig geplant und abgesichert sind.

    Derzeit gehören dem Vorstand acht ordentliche Mitglieder an. Der Vorstand tagt im Schnitt alle sechs Wochen nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Vorstands. An den geschlossenen Sitzungen des Vorstands nehmen die ordentlichen Mitglieder und der Beauftragte des Vorstands sowie in beratender Funktion ein Vertreter der deutschen Botschaft und die Schulleitung teil.

    Für die bessere Einbindung aller Beteiligter findet etwa alle zwei Monate eine offene Sitzung statt, bei der neben den oben genannten die Personalvertretung, der Elternbeiratsvorstand sowie die Schülervertretung teilnehmen. Zur gezielten und zeitnahen Erörterung komplexer Themen sowie der Erarbeitung von Empfehlungen kann der Vorstand Fachausschüsse einsetzen. Derzeit existieren ein Personalausschuss und ein Sozialausschuss.


    Zusammenarbeit des Schulvereins mit Schulverwaltungsgremien in Deutschland

    Obgleich es sich bei der iDSB um eine Privatschule handelt, ist diese in die deutsche Schulverwaltung eingebunden. Zu nennen sind hier die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK), das Bundesverwaltungsamt mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) sowie das Auswärtige Amt. Dies bedingt genaue Vorgaben zum Lehrplan der iDSB sowie zur Abhaltung der Schulabschlussprüfungen. Die iDSB ist berechtigt, Zeugnisse zur Erlangung der Hochschule, Mittleren Reife und Fachhochschulreife zu erteilen. Beschlüsse, die sich auf Umfang und Art der deutschen Förderung auswirken, werden im Einvernehmen mit dem Botschafter der Bundesrepublik Deutschland gefasst.


    Wie finanziert sich der Schulverein als Träger der iDSB?

    Die Finanzierung des Schulbetriebes der iDSB erfolgt über den Schulverein vor allem durch Schulgebühren. Zum Haushalt der Schule trägt aber auch die Bundesrepublik Deutschland mit der vom Auswärtigen Amt in Zusammenarbeit mit der Zentrale für das Auslandsschulwesen gewährten finanziellen und personellen Förderung direkt bei. Grundlage ist seit 2013 das Auslandsschulgesetz, welches den anerkannten Deutschen Auslandsschulen einen Rechtsanspruch auf diese Förderung und somit Planungssicherheit gewährt. Die Bilinguale Kindertagesstätte mit Vorschule (KiBi) wird nicht subventioniert. Schulgelände und Schulgebäude sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, sie werden aufgrund einer Nutzungsvereinbarung zwischen dem Schulverein und der Bundesregierung von der iDSB unentgeltlich genutzt. Der geplante Neubau der Gebäude der Grund- und Oberschule wird durch die Bundesregierung finanziert und in ihrem Auftrag durch das Staatliche Bauamt München I durchgeführt. Die Finanzierung des Gebäudeteils für die Bilinguale Kindertagesstätte mit Vorschule sowie die Umzugs- und Ausstattungskosten des gesamten Neubaus obliegt dem Schulverein. Die Bundesrepublik Deutschland stellt im Rahmen der personellen Förderung auch einen Teil des Kollegiums durch befristet entsandte und weiterhin durch den Bund vergütete Auslandsdienstlehrkräfte, darunter den Schulleiter. Die Schulgebühren können im Härtefall auf Antrag reduziert werden.

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